Allgemeine Geschäftsbedingungen von Roadhome24

Roadhome24 GmbH – AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 10/2022

Roadhome24 GmbH – AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgende Vermietbedingungen werden mit Vertragsabschluss über die Buchung eines

Reisemobils Inhalt zwischen den Vermieter (Roadhome24 GmbH) und Ihnen Mietern.

Bitte lesen Sie sich daher die nachfolgenden AGB gewissenhaft durch.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsinhalt und anwendbares Recht
  2. Der Vertragsinhalt wird durch den Mietvertrag, die im Reisezeitraum gültige Preisliste sowie die nachfolgen AGB bestimmt. AGB´s des Mieters werden nicht anerkannt.
  1. Gegenstand des Vertrages ist die Anmietung eines Reisemobils. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen. Die §§ 651a ff. BGB finden keine Anwendung. Der Mieter ist für das Fahrzeug selbst verantwortlich und gestaltet seine Fahrt selbst. Der Mietvertrag ist nur auf die vereinbarte Mietzeit befristet. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist auf Grund weiteren Gebrauchs gem. §545 BGB ausgeschlossen.
  1. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  1. Zustandekommen des Mietvertrages
  2. Die Anmietung eines Reisemobil kommt durch einen Mietvertrag, welcher durch beide Vertragsparteien zu unterzeichnen ist, zustande. Mündliche Absprachen und Nebenabreden sind unwirksam.

Die Zusendung des Mietvertrages nebst dieser AGB durch den Vermieter stellt ein Angebot dar. Durch die Unterzeichnung durch den/die Mieter wird das Angebot des Vermieters angenommen. Der Mietvertrag ist unverzüglich nach Unterzeichnung an den Vermieter zurückzusenden.

  1. Der Mietvertrag gilt ausschließlich zwischen Vermieter und Mieter. Die Übertragung oder Abtretung der Rechte oder Pflichten aus dem Mietvertrag an Dritte, ist nur nach Absprache und schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.

III. Mindestalter, berechtigte Fahrer

  1. Das Mindestalter des Mieters und des/der angegebenen Fahrer beträgt 18 Jahre. Jeder Fahrer eines gültigen Führerscheins Klasse B oder Klasse 3 sein.

Vermietungen an Fahrer unter 21 Jahren kann der Vermieter ablehnen.

  1. Vor Übergabe des Reisemobils sind Führerschein, sowie ein gültiger Personalausweis/Reisepass von Mieter und angegebenen Fahrern vorzulegen. Kommt es durch fehlende Dokumente zur Verzögerung, geht dies zu Lasten des Mieters.
  1. Berechtigt sind nur Fahrer, die vorab im Mietvertrag eingetragen sind.
  1. Der Nachtrag eines Fahrers zum Zeitpunkt der Überlassung des Reisemobils ist mit Zustimmung des Vermieters möglich.
  1. Mietpreise, Entgelte, Kaution, Mietdauer
  2. Der Mietpreis richtet sich nach den angegebenen Saisonpreisen des Vermieters und wird im Mietvertrag aufgeführt. Es wird nach Nächten abgerechnet. Soweit nicht anders vereinbart, ist binnen einer Woche nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von mindestens 25 % des Reisepreises an den Vermieter fällig.
  1. In diesem Mietpreis ist eine Fahrleistung in km enthalten. Sofern nichts anderes im Mietvertrag vereinbart, enthält der Tagesmietpreis 250 km.
  1. Wird diese Fahrleistung überschritten, werden diese Mehrkilometer bei Fahrzeugrückgabe mit 0,25 € pro km berechnet. Ab dem 15. Miettag sind alle gefahrenen Kilometer frei
  1. Alle anfallenden Kosten wie Kraftstoff-, Park-, Camping-, Stellplatz-, Maut-, Fährgebühren-, Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters.

Bei Übergabe an den Mieter ist das Reisemobil vollgetankt. Das Fahrzeug ist insoweit auch vollgetankt zurück zu geben.

  1. Wir das Fahrzeug nicht vollbetankt zurückgegeben, werden die Kosten für die Betankung zuzüglich einer Aufwandsentschädigung von 50,00 € fällig.
  1. Nach Zahlungseingang der Anzahlung nach Abschn. IV. Ziff. 1 übersendet der Vermieter an den Mieter eine Mietbestätigung.

Bestätigte Mietzeiten können nach Absprache und Verfügbarkeit umgebucht werden. Die Umbuchung muss mindestens dem Umfang der ersten Buchung entsprechen und im selben Kalenderjahr liegen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.

  1. Wird das Reisemobil vor Ablauf der Mietdauer zurückgegeben, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises.
  1. Die Kaution beträgt 950,00 € und muss spätestens bei Übergabe des Reisemobils in bar hinterlegt werden.

Bei mehreren unabhängig voneinander entstandenen Schäden, ist die Selbstbeteiligung je Schadensfall zu entrichten!

Bei vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs wird die Kaution umgehend zurückerstattet.

Zusatzaufwendungen und Kosten (z.B. für Reinigungskosten, Betankungskosten, Schäden jeglicher Art auch an der Inneneinrichtung) werden mit der Kaution verrechnet.

  1. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen durch den Mieter verursachten Schaden instand zu setzen. Die vom Vermieter einbehaltene Kaution ist als Minderwertausgleich anzusehen.
  1. Zahlungsbedingungen
  2. Der nach Anzahlung noch offene Mietpreis muss bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.

Kommt der Mieter mit einer Zahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

Der Mieter ist verpflichtet Stornogebühren laut Abschnitt VIII. plus Verzugszinsen 5 % über dem Basiszinssatz zu leisten.

  1. Endet der Vertrag durch Kündigung, ist der Mieter verpflichtet, eine Abstandssumme laut Stornogebühren zu leisten.
  1. Überlassung, Nutzungsbedingungen
  2. Der Mietgegenstand wird nur ausgehändigt, wenn neben der Miete die vereinbarte Kaution bezahlt ist.
  1. Sowohl die Übergabe an den Mieter als auch die Rückgabe an den Vermieter erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, am Wohnsitz des Vermieters. Bezüglich der Einzelheiten wird auf Abschnitt XI. dieser AGB verwiesen.
  1. Anfallende Reparaturkosten in Folge eines vom Mieter zu vertretenden Schadens, kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen.

Der Mieter haftet für Verschulden der Mitreisenden wie für sein eigenes.

  1. Der Vermieter hat das Recht die Kaution bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten einzubehalten.

VII. Kündigung

  1. Der Vertrag kann jederzeit gekündigt werden. Nach Beginn der Mietzeit kann der Vertrag durch den Vermieter nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden.
  1. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
  1. Wird der Vertrag vom Mieter gekündigt, finden die unter Abschnitt VIII. dargestellten Stornobedingungen Anwendung.
  1. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn:

–  der Mieter die Zahlungsfristen nicht einhält

–  der Mieter das Fahrzeug entgegen der in Abschnitt XI. und XII. enthaltenen

Nutzungsbestimmungen verwendet, insbesondere sich mit dem Fahrzeug – ohne vorherige

Zustimmung des Vermieters – außerhalb des vereinbarten Gebietes aufhält

– Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

– Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein

Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  1. Der Vermieter ist aus wichtigem Grund berechtigt, den Mietvertrag über das Fahrzeug auch während der Mietdauer fristlos zu kündigen und das Fahrzeug sofort zurück zu verlangen.

VIII. Stornobedingungen

Bei Kündigung des Mietvertrag wird dem Mieter ein Rücktrittsrecht mit folgenden Stornogebühren eingeräumt.

Eine kostenfreie Stornierung unseres Wohnmobils ist bis zu 60 Tage vor dem ersten Miettag möglich. Erfolgt die Absage des Reisemobils
59 – 15 Tage vor dem Mietbeginn sind 50 % des gesamten Mietpreises zu zahlen (die Anzahlung wird einbehalten). Eine Stornierung 14 – 0 Tage vor dem ersten Miettag berechnen wir den vollen Mietpreis inklusive dem hinzugebuchten Zubehör zu 100 %. Dieser muss dann gezahlt werden.
Der volle Mietpreis und die Kaution müssen vor Reiseantritt bezahlt worden sein.
Vor Reiseantritt müssen Mietpreis und Kaution gezahlt worden sein.

  1. Leistung und Haftung des Vermieters, Haftungsbeschränkung
  2. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter ein fahrbereites und in technisch einwandfreiem Zustand befindliches Reisemobil zum vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung zu stellen. Optische Beeinträchtigungen welche die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen (z.B. kleine Dellen, Lackschäden, Kratzer oder Gebrauchsspuren im Innenbereich) stellen keine Mängel dar und sind vom Mieter hinzunehmen, soweit diese nicht unzumutbar sind.
  1. Ist dem Vermieter ohne sein Verschulden die Übergabe des Fahrzeuges unmöglich, entfällt seine Überlassungsverpflichtung. Ein Ersatzfahrzeug muss nicht gestellt werden.

Dies ist etwa der Fall, wenn das Reisemobil durch Verkehrsunfall, festgestellten technischen Mangel oder höherer Gewalt so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist.

Der Vermieter wird sich jedoch ohne Rechtsanspruch des Mieters um ein Ersatzfahrzeug bemühen. Stellt der Vermieter ein Ersatzfahrzeug in gleicher Preisklasse zur Verfügung, ist eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ausgeschlossen.

  1. Der Vermieter ist verpflichtet den Mieter unverzüglich über die Unmöglichkeit der Überlassung zu informieren.
  1. Haftung des Mieters
  2. Der Mieter haftet dem Vermieter für Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und darüber hinausgehende Schäden des Vermieters aufgrund der Verletzung von Vertragspflichten, soweit der Mieter den Schaden oder Verlust zu vertreten hat, nach den folgenden Bestimmungen.
  1. Der Schadensfall ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.
  1. Der Mieter haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass er die Schadensanzeige entgegen der Verpflichtung des Mieters nicht fristgemäß oder nicht vollständig oder mit falschen Angaben an den Vermieter geleistet hat.
  1. Zwischen den Vertragspartnern ist Haftungsfreistellung im Umfang einer KFZ-Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1000,00 € Vollkasko und 500,00 € Teilkasko vereinbart.
  1. Kommt der Mieter mit der Rückgabe des Fahrzeuges in Verzug, haftet er ab Eintritt des Verzuges entsprechend den Vorgaben uneingeschränkt für alle hieraus entstandenen Schäden. (z.B. entgangene Einnahmen, Forderungen vom Nachmieter)
  1. Im Falle eines vorsätzlich verursachten Schadens, haftet der Mieter in voller Schadenshöhe. Führt der Mieter den Schadensfall während der vereinbarten Nutzungsdauer grob fahrlässig herbei (Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen, Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen, verbotene Nutzung, unberechtigte Fahrer, Fahruntüchtigkeit durch Drogen oder Alkohol, Nichtbeachtung der Verkehrsregeln) haftet der Mieter dem Vermieter gegenüber in vollem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens. Die Haftungsbeschränkung auf den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt gilt nicht, sofern der Mieter eine Verletzung bei (Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrückgabe, Mindestalter des Fahrers, Verhalten bei Unfall oder Schadensfall, Obliegenheiten) geregelten Vertragspflichten vorsätzlich begeht. Der Mieter haftet in voller Schadenhöhe für alle von ihm zu vertretenden Schäden in diesen Fällen. Das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit, muss vom Mieter bewiesen werden.
  1. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer, haftet der Mieter in vollem Umfang, nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
  1. Nachträglich eingehende Kostenbescheide wie Bußgelder, Mautkosten, Strafgebühren etc. werden an den Mieter weitergeleitet.
  1. Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrücknahme
    Die Fahrzeugübergabe erfolgt von Montags bis Samstags zwischen 14 und 18 Uhr. Die Rückgabe der Wohnmobile muss an den o.g. Tagen bis 11 Uhr erfolgen. An Sonn- und Feiertagen arbeiten wir nicht. Individuelle Absprachen hinsichtlich der Zeit versuchen wir möglich zu machen.

Die Fahrzeugübergabe sollte in der Nebensaison von Montags bis Samstags ab 14 Uhr erfolgen. In der Hauptsaison erfolgt die Ausgabe i.d.R. Samstags ab 14 Uhr; vorbehaltlich Feiertagen und individuellen Absprachen hinsichtlich der Übergabezeiten.
Die Fahrzeugübergabe sollte in der Nebensaison von Montags bis Samstags ab 14 Uhr erfolgen. In der Hauptsaison erfolgt die Ausgabe i.d.R. Samstags ab 14 Uhr; vorbehaltlich Feiertagen und individuellen Absprachen hinsichtlich der Übergabezeiten.

  1. Der Mieter ist verpflichtet, vor Fahrzeugübergabe an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung teilzunehmen.

Bei Fahrzeugübergabe/Fahrzeugrücknahme wird ein Übergabeprotokoll / Rücknahmeprotokoll erstellt, indem eventuell vorhandene Mängel dokumentiert werden. Beide Protokolle müssen vom Mieter und Vermieter unterschrieben werden.

  1. Das Reisemobil wird an den Mieter innen und außen sauber übergeben.

Bei Übergabe an den Mieter wird ein Protokoll angefertigt, welches vom Mieter und vom Vermieter zu unterzeichnen ist.

  1. Der Mieter ist verpflichtet, vor Rückgabe, das Fahrzeug innen gründlich zu reinigen.

Werden bei Rückgabe Verschmutzungen festgestellt, wird eine Reinigungsgebühr von bis zu 90,00 € erhoben.

  1. Eine Außenreinigung ist nicht vorzunehmen. Sollte jedoch das Fahrzeug von außen überdurchschnittlich verschmutzt sein (z.B. Schlamm, Teer usw.) wird eine Reinigungsgebühr von bis zu 100,00 € erhoben.
  1. Ist der Fäkalientank nicht entleert und gründlich durchgespült, wird eine Gebühr von  90,00 € erhoben.
  1. Fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter gleichwertig zu ersetzen. Verschweigt der Mieter das Fehlen von ihm überlassenen Gegenständen vorsätzlich oder fahrlässig, fällt eine Pauschale in Höhe von 50,00 € zuzüglich der Wiederbeschaffungskosten an.
  1. Bei verspäteter Rückgabe des Reisemobils um mehr als eine Stunde, wird eine Tagesmiete laut Saisonpreis fällig. Kosten die durch verspätete Rückgabe entstehen bzw. von dem nachfolgenden Mieter wegen verspäteter Fahrzeugübernahme geltend gemacht werden, trägt der Mieter.
  1. Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung, nach Rückgabeaufforderung nicht nach, behält sich der Vermieter vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Alle dadurch entstehende Kosten trägt der Mieter, es sei denn er hat den Verstoß gegen die Rückgabeverpflichtung nicht zu vertreten.

XII. Verbotene Nutzungen, Obliegenheiten des Mieters

  1. Das Reisemobil ist nur für Reise- und Urlaubszwecke zu nutzen.
  1. Es ist untersagt, das Reisemobil zu verwenden:

– zur Weitervermietung oder Leihe

– für motorsportliche Veranstaltungen und Fahrzeugtest

– auf Musikfestivals

– für Geländefahrten

– für Fahrschulübungen

– zur Begehung von Straftaten sowie

– zur gewerblichen Personenbeförderung

  1. Es ist untersagt, das Fahrzeug für die Nutzung die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen zu verwenden.
  1. Fahrten in Kriegsgebiete sind unzulässig. Auslandsfahrten innerhalb Europas möglich, außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
  1. Es ist untersagt im Fahrzeug zu rauchen.

Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungsgebühr von 400,00 € erhoben.

Die Mitnahme von Haustieren ist nach vorheriger Absprache gestattet. Dazu wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von 25 Euro erhoben. Eine durch Haustiere notwendige Nachreinigung (Tierhaare, Geruchsbildung o. Ä.) wird pauschal mit 250,00 € berechnet. Schäden, verursacht durch Haustiere oder dem Mieter, werden von der Kaution abgezogen. Übersteigen die Kosten die hinterlegte Kaution, verpflichtet sich der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich.

  1. Das Reisemobil ist nach Übergabe schonend und sachgemäß (wie sein Eigentum) zu behandeln.
  1. Es wird darauf hingewiesen, den vorgeschriebenen Kraftstoff und das vorgeschriebene Motoröl zu verwenden,  sowie Wasserstand und Reifendruck zu kontrollieren.
  1. Der Mieter ist verpflichtet, bei extremen Wetterbedingungen bzw. Vorhersagen (z.B. Sturm, Überschwemmung, Hagel) das Fahrzeug entsprechend zu sichern. Weiterhin ist der Mieter verpflichtet, bei drohendem Vandalismus, das Fahrzeug entsprechend abzustellen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die aufgrund einer fahrlässigen Verletzung dieser Verpflichtungen entstehen.
  1. Beim Verlassen des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet das Reisemobil ordentlich zu verschließen, die Markise einzufahren, alle Fenster zu schließen und darauf zu achten, dass das Lenkradschloss eingerastet ist.

Beim Parken ist das Fahrzeug entsprechend gegen wegrollen zu sichern.

  1. Fahrzeugschlüssel und Papiere sind für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren.
  1. Jegliche Vorschriften wie z.B. Zuladung, Fahrzeugabmessungen sind zu beachten.
  1. Der Mieter darf keine optischen und technischen Veränderungen am Fahrzeug vornehmen.
  1. Beim Rangieren muss eine Person aussteigen, zur Fahrzeugrückseite gehen und den Fahrer mit Handzeichen einweisen. Sollte keine weitere Person im Fahrzeug sein, ist ein anderer Einweiser aufzusuchen.

Der Einweiser muss für den Fahrzeugführer im Rückspiegel sichtbar sein.

  1. Eine etwaige Änderung seiner Rechnungsanschrift, nach Abschluss des Mietvertrages und bis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses, muss dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden.

XIII. Verhalten bei Unfällen

  1. Der Mieter hat nach einem Unfall, einem Brand-, Entwendungs-, Wild- oder sonstigen Schaden unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und den Vermieter zu verständigen.
  1. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter ist verpflichtet, sich so lange am Unfallort aufzuhalten bis das Geschehen vollständig aufgeklärt ist. (§142 StGB)
  1. Selbst bei geringfügigen Unfall-/ Vorfallschäden hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen Bericht einschließlich Skizze zu erstellen und Fotos beizufügen. Insbesondere muss er Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie das amtliche Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge enthalten.

Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden.

  1. Kommt der Mieter diesen Pflichten nicht nach, ist er zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet.
  1. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, so hat der Mieter dies den Vermieter nachzuweisen.

XIV. Reparaturen

Reparaturen, die notwendig werden um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 150,00 € ohne Nachfrage beim Vermieter, bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden.

Größere Reparaturen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Vermieters. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter nur gegen Vorlage der Originalbelege, sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet. (siehe Haftung des Mieters)

  1. Versicherungsschutz

Das Reisemobil ist mit Vollkaskoversicherungsshutz mit 1.000 Euro und Teilkaskoversicherungsschutz mit 1000,00 € SB je Schadenfall sowie Haftpflicht versichert.

Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit Deckung in Höhe von  100 Mio. für Sach- und

Vermögensschäden, für Personenschäden bis max.  12 Mio.

Ein Wohnmobilschutzbrief ist vorhanden und kann inhaltlich eingesehen werden.

XVI. Kostenüberblick

– je Mehrkilometer 0,25 €

– verspätete Rückgabe: eine Tagesmiete vom Saisonpreis + Folgekosten durch verspätete

Rückgabe

– Verschweigen von fehlender Ausstattung/Zubehör 50,00 € pauschal zzgl. Kosten der

Ersatzbeschaffung

– mangelhafte Innenreinigung bis zu 150,00 €

– Außenreinigung bei überdurchschnittlicher Verschmutzung je nach Aufwand

bis zu 100,00 €

– Entleerung/Reinigung Fäkalientank je nach Aufwand bis zu 90,00 €

– Nachtankung von Treibstoff: Betankungskosten zuzüglich Aufwandsentschädigung in Höhe

von 50 €

– Bearbeitungsgebühr für Strafen, Mautrechnungen usw. 10,00 €

– Verlust von Fahrzeugschlüssel einschl. aller anfallenden Kosten (Fahrtkosten, Zeitaufwand)

XVII. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, wie z.B. Ehepartner oder weitere Mitreisende, ist ausgeschlossen. Genauso die Geltendmachung sonstiger Ansprüche im eigenen Namen.

XVIII. Widerrufsrecht

Um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, muss der Kunde, sofern er Verbraucher ist, mittels einer eindeutigen Erklärung an Roadhome24 seinen Entschluss mitteilen, dass er den Vertrag widerruft. Dafür kann er auch das nachfolgende Widerrufsformular verwenden. Als Verbraucher zählt jede natürliche Person, welche Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließt, die überwiegend nicht ihrer selbständigen oder gewerblichen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind.

XIX. Widerrufsbelehrung

Innerhalb von vierzehn Tagen haben Sie das Recht, ohne Angabe eines Grundes den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss zu laufen.

Wollen Sie Ihr Widerrufsrecht geltend machen, müssen Sie an

Raodhome24 GmbH, Herr Stefan Tappe, Düssen Berg 13, 48366 Laer

Email: info@roadhome24.de

Tel: +49(0)163/7050470

eine eindeutige Erklärung zu Ihrem Entschluss richten. Briefe oder E-Mails werden akzeptiert. Das nachfolgende Musterformular können Sie nutzen, formlose Schreiben sind aber ebenfalls zulässig.

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der

Folgenden Dienstleistung (*): ___________________________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*): _________________________________________________

Name des/der Verbraucher(s): __________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier).

________________________________________________

Datum: __________

(*) unzutreffendes streichen

Folgen des Widerrufs

Sobald uns Ihr Widerruf erreicht, verpflichten wir uns, innerhalb von vierzehn Tagen alle erhaltenen Zahlungen einschließlich etwaig empfangener Versandkosten zurückzuerstatten (ausgeschlossen sind nur Kosten, die über den von uns angebotene Standardversand hinausgehen). Die vierzehntätige Rückzahlungsfrist beginnt ab dem Tag zu laufen, an dem das Widerrufsschreiben bei uns eintrifft. Das Zahlungsmittel der Rückzahlung ist identisch mit dem, was zur eigentlichen Bezahlung verwendet wurde. Sollte(n) die gebuchte(n) Dienstleistung(en) bereits abgeschlossen worden sein, kann der Kunde nicht mehr von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch und hatte Roadhome24 zu diesem Zeitpunkt bereits vertragsgerecht mit der Durchführung der Dienstleistungen begonnen, so ist der Kunde Roadhome24 zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen verpflichtet.

Das Widerrufsrecht von Unternehmern im Sinne von §14 BGB ist ausgeschlossen.

  1. Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insofern, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, der Sitz von Roadhome24 GmbH.

XXI. Anpassung der AGB

Roadhome24 bleibt das Recht vorbehalten, diese AGB, Preise und Leistungen zu ändern. Roadhome24 GmbH kündigt solche Änderungen textlich mit einer Frist von mindestens 4 Wochen an. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht bis zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen textlich widerspricht.